Compliance-Herausforderung: EuroSOX
Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie der EU: Corporate Quality warnt vor Insellösungen bei Umsetzung von EuroSOX
IT-Beratungshaus sieht in prozessorientierten Kontrollsystemen Methode zur Vermeidung von Kosten und Aufwand
(19.03.08) - Das IT-Beratungshaus Corporate Quality Consulting GmbH warnt vor Insellösungen bei der Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie der EU (8. EU-Richtlinie), auch bekannt als "Euro-SOX". Bis zum 29. Juni 2008 muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden.
"Unternehmen, die schon im Zusammenhang mit Sarbanes-Oxley Act (SOX), Basel II oder GoBS ein prozessorientiertes internes Kontrollsystem aufgebaut und etabliert haben, werden durch die EU-Richtlinie kaum erhöhten Aufwand feststellen", sagte Oliver Kuklok, Geschäftsführer der Corporate Quality GmbH.
Mit Hilfe der EU-Richtlinie sollen europaweit die Anforderungen an Abschlussprüfungen harmonisiert werden. Firmen sind aufgefordert, ein Risikomanagement aufzubauen, ein internes Kontrollsystem zu implementieren sowie einen Prüfungsausschuss einzurichten. Darüber hinaus müssen sich die Wirtschaftsprüfer selbst regelmäßigen Kontrollen unterziehen.
Im Unterschied zu SOX sind alle Unternehmen des öffentlichen Interesses von den Vorgaben betroffen. Teile der Richtlinie sind in Deutschland bereits in früheren Jahren in Gesetze wie das Bilanzrechtsreformgesetz (2004) und das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (2005) eingeflossen. Zuletzt wurde 2007 das Berufsaufsichtsreformgesetz für Wirtschaftsprüfer veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund immer komplexerer Unternehmensstrukturen, öffentlicher Bilanzskandale sowie einer Flut von schützenswerten Informationen jedweder Art erlangen Gesetze und Normen, die transparentes und kontrolliertes Vorgehen fordern, immer größere Bedeutung. Unternehmen sind gehalten, eine Vielzahl von neuen Anforderungen nachweislich in ihre Prozesse zu integrieren und sich von externen Prüfern bewerten zu lassen.
Wer jedoch interne Prozesse und Kontrollen nur aufsetze, um auf eine Compliance-Anforderung zu reagieren, werde mit hohem Kostenaufwand eine einmalig verwendbare Insellösung schaffen, die mit dem nächsten Gesetz oder Standard mit ähnlich hohem Aufwand aktualisiert und erweitert werden müsse, erwartet Kuklok. Schlimmstenfalls würden für die unterschiedliche Anforderungen parallele Kontrollsysteme aufgebaut, die in erster Linie Mehraufwand generierten, für die Unternehmensteuerung jedoch keinerlei Nutzen brächten.
Nach Ansicht von Corporate Quality sollten deutsche Unternehmen die Chance eines prozessorientierten Kontrollsystems proaktiv für die effiziente Steuerung der Unternehmensvorgänge nutzen. "Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Firmen, die ihre Prozesse auf Basis eines validen Risikomanagements und eines umfassenden internen Kontrollsystems steuern, ohne größere Kosten und Probleme flexibel auf neue Gesetze reagieren können", meint Oliver Kuklok.
(Corporate Quality: ra)
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