Das Steuerstrafrecht und seine Anwendung


Die Bundesregierung soll den Schaden beziffern, der durch Betrugsdelikte und Steuerhinterziehung für den Fiskus entsteht
Welche Änderungen im Steuerstrafrecht hat die Bundesregierung seit 1998 beschlossen?


(18.03.08) - Auskunft über die Anwendung des Steuerstrafrechts will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/8423) haben. Die Bundesregierung soll den Schaden beziffern, der durch Betrugsdelikte und Steuerhinterziehung für den Fiskus entsteht und sagen, wie viele Personen seit dem Jahr 2000 wegen eines Steuer- oder Betrugsdelikts zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind. Gefragt wird ebenso, in wie vielen Fällen die Höchststrafe für Steuerhinterziehung verhängt wurde.

Anwendung des Steuerstrafrechtes in Deutschland
Der Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen, Torsten Albig, sagte am 18. Februar 2008 Agenturberichten zufolge, dass Steuerhinterzieher nichts anderes seien als gewöhnliche Kriminelle und somit keinen Deut besser als "Diebe, Räuber und Hehler".

Die Bundesregierung verhindert mit dieser Form der Kommunikation eine Versachlichung der Diskussion. Bevor man eine Verschärfung der Gesetze fordert, sollte man zunächst überprüfen, wie die bestehenden Gesetze angewendet und das mögliche Strafmaß in der Praxis tatsächlich ausgeschöpft wird.

1. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durch Betrugsdelikte bzw. Steuerhinterziehung verursachten Schäden?

2. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Jahren seit 2000 zu einer Freiheitsstrafe aufgrund von Steuerdelikten bzw. Betrugsdelikten verurteilt (absolute und relative Angaben)?

3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Jahren seit 2000 wegen eines Steuerdeliktes bzw. Betrugsdelikten zu einer Geldstrafe verurteilt (absolute und relative Angaben)?

4. In wie vielen Fällen sind in den einzelnen Jahren seit 2000 Verfahren, die Steuerdelikte bzw. Betrugsdelikte zum Gegenstand hatten, sanktionslos oder gegen eine Geldauflage eingestellt worden (absolute und relative Angaben)?

5. Werden nach Ansicht der Bundesregierung Steuer- und Betrugsdelikte vergleichbar behandelt, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

6. Wie hat sich die Anzahl der jährlich bei den Finanzbehörden eingehenden Selbstanzeigen seit 2000 verändert, und wie stellt sich diese Anzahl bezogen auf den gleichen Zeitraum und die einzelnen Bundesländer dar?

7. Ab welchem materiellen Schaden wird bei Betrugsdelikten überwiegend eine Freiheitsstrafe verhängt, und ab welchem Schaden ist dieses bei Steuerdelikten der Fall?

8. Wie hat sich die Anzahl der jährlich zur Anzeige gebrachten Steuerdelikte seit 2000 geändert?

9. In wie vielen Fällen konnten Steuerdelikte aufgrund des Einsatzes von Kontoabfragen, Steuerprüfern, Initiative der Finanzbehörden bzw. Hinweisen aus der Bevölkerung aufgedeckt werden?

10. Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen bedingt durch Nachzahlungen bei Steuerstraftaten bezogen auf die Fälle einer Selbstanzeige bzw. im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, und wie haben sich diese Einnahmen seit 2000 geändert?

11. Welche Änderungen im Steuerstrafrecht hat die Bundesregierung seit 1998 beschlossen?

12. Wie hat sich die Anzahl der in den einzelnen Bundesländern eingesetzten Steuerprüfer seit 2000 geändert?

13. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Höchststrafe für Steuerhinterziehung angewendet?

14. Wie viele Steuerstrafverfahren pro Jahr gab es seit 2000 und wie viele davon wurden mit einem Urteil abgeschlossen?
(Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen