Einsatz der Spionage-Software "Pegasus"


Einsatz von Produkten der Firma NSO Group Technologies durch deutsche Sicherheitsbehörden
Trifft es zu, dass auf eine technische Prüfung von "Pegasus" durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anders als bei früher beschafften oder selbst entwickelten Instrumenten zur informationstechnischen Überwachung verzichtet wurde?




Die Fraktion Die Linke will wissen, ob die Bundesregierung alle gegebenenfalls in Frage kommenden Bundestagsgremien "über den Einsatz der Spionage-Software "Pegasus" durch Behörden im Zuständigkeitsbereich dieser Gremien" unterrichtet hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (20/19) danach, ob es zutrifft, dass auf eine technische Prüfung von "Pegasus" durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anders als bei früher beschafften oder selbst entwickelten Instrumenten zur informationstechnischen Überwachung verzichtet wurde.

Ferner fragt sie unter anderem, ob Presseberichte zutreffen, nach denen das Bundeskriminalamt selbst eine informationstechnische Sicherheitsprüfung der Software vorgenommen und an das BSI übermittelt hat.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Juli dieses Jahres wurde bekannt, dass weltweit Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen, Geschäftsleute und Regierungspolitiker Opfer von Überwachungsmaßnahmen mithilfe des Programms "Pegasus" der u. a. in Israel beheimateten Firma "NSO Group Technologies" geworden waren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32246, Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, "Einsatz der Spionagesoftware "Pegasus" in Deutschland", Vorbemerkung). Durch den Einsatz der Software ist es möglich, selbst verschlüsselte Kommunikation zu überwachen.

Auch der Deutsche Bundestag beschäftigte sich daraufhin mit diesem Vorgang und der Frage des Einsatzes von "Pegasus" durch deutsche Behörden, unter anderem in einer Sondersitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat am 7. September 2021. Nachdem von der Bundesregierung zunächst jede Antwort zu Fragen betreffend den Einsatz durch deutsche Behörden mit Verweis auf eine vermeintliche Gefährdung das "Staatswohls" verweigert worden war, musste sie in dieser Sitzung nach Medienberichten den Gebrauch durch das Bundeskriminalamt (BKA) einräumen (tagesschau.de vom 7. September 2021, "BKA soll Seehofer nicht informiert haben"). Demnach soll eine "modifizierte Version der Spionagesoftware" vom BKA auch in Deutschland eingesetzt werden. Bei der Modifikation ging es demnach um eine Anpassung an die deutsche Rechtslage, weil der Leistungsumfang der ursprünglich angebotenen Software das rechtlich Zulässige überschritten habe. Es sei sichergestellt worden, dass keine sensiblen Daten an die NSO Group hätten abfließen können, und es hätte eine vertragliche Zusicherung gegeben, dass die erfassten Daten nicht an Dritte weitergeben werden. Technisch kann dies nach Ansicht der fragestellenden Fraktion jedoch nicht sichergestellt werden, so lange die Installation des Programms, Server zur Steuerung und zur Entgegennahme der ausgeleiteten Daten und die Übermittlung an die Auswertung in den zuständigen Behörden nicht vollständig durch diese Behörden vorgenommen bzw. betrieben werden. Insofern besteht Unklarheit, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Einer Meldung in der ZEIT zufolge (Bundesnachrichtendienst setzt umstrittene Cyberwaffe ein, ZEIT online vom 8. Oktober 2021) hat auch der Bundesnachrichtendienst "Pegasus" eingesetzt, "dem Vernehmen nach" mit Kenntnis und Billigung des Bundeskanzleramtes.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.11.21
Newsletterlauf: 25.01.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen