Erkenntnisse und Maßnahmen zu Fake News
Bekämpfung von Desinformationen mit einem möglichst vielschichtigen und ganzheitlichen Ansatz
Durch Bildungs- und Aufklärungsarbeit solle die Medienkompetenz gestärkt werden
Auskunft über Erkenntnisse und Maßnahmen zu Fake News gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28633) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28051). Darin heißt es, "Fake News" bezeichneten im allgemeinen Sprachgebrauch absichtlich falsche Nachrichten, die eigens zum Zweck der viralen Verbreitung über das Internet und die sozialen Netzwerke produziert worden seien. Im offiziellen Sprachgebrauch bezeichne die Bundesregierung nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden, als Desinformation.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung verfolge bei der Bekämpfung von Desinformationen einen möglichst vielschichtigen und ganzheitlichen Ansatz. Durch Bildungs- und Aufklärungsarbeit solle die Medienkompetenz gestärkt werden.
Durch die Förderung innovativer Projekte zur Schaffung von Resilienz und zur Bekämpfung von Desinformation werde außerdem die Zivilgesellschaft aktiv in die Prozesse eingebunden. Verwiesen wird zudem auf den Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, in dem auch die Thematik Hass im Netz behandelt werde.
Schließlich bearbeiteten das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst systematisch Desinformation und Propaganda, die von staatlichen Stellen gesteuert werde, schreibt die Regierung weiter. Sie stimme mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Vera Jourová, überein, dass eine Löschpflicht in Bezug auf nicht strafbare Desinformation kein angemessenes Mittel zur Bekämpfung von Desinformation sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 05.08.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.