FDP gegen Steuererklärungspflicht bei Kurzarbeit
Wenn steuerpflichtige Einkünfte von Arbeitnehmern höher besteuert werden als ohne den Bezug von Lohnersatzleistungen
Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass für Lohnersatzleistungen von Arbeitnehmern, die aus der Corona-Krise begründet seien, der Progressionsvorbehalt und die damit einhergehende Abgabepflicht einer Steuererklärung entfallen sollten
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung beim Bezug von Kurzarbeitergeld soll ausgesetzt werden. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag (10/25240). Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld, das Krankengeld oder die Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz seien zwar steuerfrei.
Aufgrund des sogenannten Progressionsvorbehalts könne der Bezug dieser Leistungen jedoch dazu führen, dass die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte von Arbeitnehmern höher besteuert würden als ohne den Bezug von Lohnersatzleistungen.
Daher bestehe eine Pflicht für Arbeitnehmer, beim Bezug von steuerfreien Lohnersatzleistungen immer eine Steuererklärung abzugeben.
Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass für Lohnersatzleistungen von Arbeitnehmern, die aus der Corona-Krise begründet seien, der Progressionsvorbehalt und die damit einhergehende Abgabepflicht einer Steuererklärung entfallen sollten. Die enorm hohe Zahl von zusätzlich abzugebenden Steuererklärungen könne die Finanzverwaltung überfordern. Die Aussetzung der Steuererklärungspflicht soll für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 gelten. Die entstehende Steuerersparnis bei den Steuerpflichtigen bezeichnet die FDP-Fraktion als "wünschenswert". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 14.01.21
Newsletterlauf: 17.02.21
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