FDP will Überwachungsgesamtschau


Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, müssten die bestehenden Maßnahmen in einer "Überwachungsgesamtschau" bewertet werden
Eine solche Gesamtschau zeige Lücken bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden auf




Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion "im Rahmen ihrer Vorschläge zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts auf eine Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz" (BfV) ebenso verzichten wie auf eine "Streichung der strengeren Voraussetzungen" für die Speicherung der Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. In einem Antrag (19/16875) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, auf die Einführung eines Betretungsrechts von Privaträumen zur Anbringung von Überwachungseinrichtungen für das BfV zu verzichten.

Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, müssten die bestehenden Maßnahmen in einer "Überwachungsgesamtschau" bewertet werden, heißt es in der Vorlage. Eine solche Gesamtschau zeige Lücken bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden auf, stelle aber auch sicher, "dass die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger das erträgliche Maß nicht übersteigt".

Ferner schreiben die Abgeordneten, dass es "angesichts der im Rahmen der Mordserie des so genannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aufgedeckten strukturellen Mängel bei der Arbeit des Verfassungsschutzverbundes sowie der Fehler im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016" einer Reform des Föderalismus im Bereich der Inneren Sicherheit bedürfe. Zu diesem Zweck müssten Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur einsetzen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 22.04.20


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