Nein zu biometrischer Gesichtserkennung
Grüne: Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten – Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen
In der Vorlage führen die Abgeordneten aus, dass Demokratien von der Verfügbarkeit grundsätzlich unüberwachter öffentlicher Räume lebten, in denen sich Individuen frei bewegen und äußern können
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen Verzicht auf den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen. In einem Antrag (19/16885), fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "von der geplanten gesetzlichen Legalisierung des polizeilichen Einsatzes biometrischer Gesichtserkennung" in öffentlich zugänglichen Räumen Abstand zu nehmen und die entsprechenden Passagen im Entwurfs eines novellierten Bundespolizeigesetzes wie durch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt ersatzlos zu streichen.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion dem Bundestag einen Gesetzentwurf für ein "gesetzliches Verbot der biometrischen, algorithmengesteuerten Gesichtserkennung oder anderweitiger biometrischer Verfahren zum Ziele der anlasslosen, eindeutigen Identifizierbarkeit" von Bürgern in öffentlichen Räumen vorlegen sowie auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass dort ebenfalls eine entsprechende Verbotsregelung verabschiedet wird.
In der Vorlage führen die Abgeordneten aus, dass Demokratien von der Verfügbarkeit grundsätzlich unüberwachter öffentlicher Räume lebten, in denen sich Individuen frei bewegen und äußern können. Die biometrische Gesichtserkennung auf Grundlage algorithmischer Verfahren stelle diese rechtsstaatliche Notwendigkeit in Frage und drohe, die relative Anonymität öffentlicher Räume nachhaltig zu gefährden oder gar zu beenden.
"Die derzeitigen Pläne des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat für eine Legalisierung der sogenannten ,intelligenten Videoüberwachung' und der automatisierten, biometrischen Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen stellen eine existenzielle Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger dar", heißt es in dem Antrag weiter. Die "in einem Gesetzentwurf für ein reformiertes Bundespolizeigesetz verankerten Pläne" sähen eine schrittweise Einführung derartiger Systeme auf besonders frequentierten Bahnhöfen und Flugplätzen vor. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 22.04.20
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