Firmen sollen für Prüfberichte haften
Rechtssicherheit in internationalen Lieferketten stärken – Haftung für Prüfunternehmen festschreiben
Ein zentrales Problem liegt in der Unübersichtlichkeit der internationalen Lieferketten
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Rechtssicherheit in internationalen Lieferketten stärken und daher die Haftung für Prüfunternehmen festschreiben. Bislang könnten diese für fehlerhafte Prüfberichte lediglich von ihren Auftraggebern, in der Regel jedoch nicht von geschädigten Dritten zur Rechenschaft gezogen werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag. Diese rechtliche Grauzone könnte dazu führen, "dass die notwendige unternehmerische Haftung und damit Lenkungseffekte eines Lieferkettengesetzes wirkungslos verpuffen".
Würde ein Lieferkettengesetz verabschiedet mit verbindlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen, jedoch ohne eine effektive Haftung für Prüfunternehmen, könnte dies im schlimmsten Fall dazu führen, "dass weder das Auftrag gebende Unternehmen noch das Prüfunternehmen bei Menschenrechtsverstößen, Verletzungen grundlegender Arbeitsstandards sowie Umweltzerstörung von Betroffenen haftbar gemacht werden kann", warnen die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 22.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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