Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle
Beratung wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2021
Das Budget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich von 2,8 Millionen Euro im Jahr 2006 auf rund 5,1 Millionen Euro im Jahr 2021 erhöht. Das geht aus einer Antwort (20/1995) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1690) der AfD-Fraktion hervor.
Darin heißt es weiter, dass im Jahr 2020 die meisten Beratungsanfragen wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung (2.631) und aufgrund der ethnischen Herkunft (2.101) gestellt wurden.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit der Kleinen Anfrage "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" auf Bundestagsdrucksache 19/27486 wurde unter anderem erfragt, wie hoch die jährlichen Gesamtausgaben zur Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jeweils in den Jahren von 2006 bis 2020 gewesen sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die Daten für das Jahr 2021 ergänzt werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 25.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.