Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle
Beratung wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2021
Das Budget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich von 2,8 Millionen Euro im Jahr 2006 auf rund 5,1 Millionen Euro im Jahr 2021 erhöht. Das geht aus einer Antwort (20/1995) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1690) der AfD-Fraktion hervor.
Darin heißt es weiter, dass im Jahr 2020 die meisten Beratungsanfragen wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung (2.631) und aufgrund der ethnischen Herkunft (2.101) gestellt wurden.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit der Kleinen Anfrage "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" auf Bundestagsdrucksache 19/27486 wurde unter anderem erfragt, wie hoch die jährlichen Gesamtausgaben zur Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jeweils in den Jahren von 2006 bis 2020 gewesen sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die Daten für das Jahr 2021 ergänzt werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 25.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
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