Frankreich schränkt Bon-Pflicht ein
Bon-Pflicht in Frankreich: Ab dem 1. September 2021 wird die Grenze auf 20 Euro erhöht und zum 1. Januar 2022 auf 30 Euro
In Frankreich müssten Kassen oder die Kassensoftware seit dem 1. Januar 2018 zertifiziert sein, damit eine Manipulation der Daten nicht mehr möglich sei
Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons in Frankreich wird eingeschränkt. Nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort (19/18393) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17675) gilt die Belegausgabepflicht in Frankreich vom 1. September 2020 an nicht für Kassenbelege unter zehn Euro. Ab dem 1. September 2021 wird die Grenze auf 20 Euro erhöht und zum 1. Januar 2022 auf 30 Euro. In Frankreich müssten Kassen oder die Kassensoftware seit dem 1. Januar 2018 zertifiziert sein, damit eine Manipulation der Daten nicht mehr möglich sei.
Die in Deutschland eingeführte Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen sieht die Regierung als Bestandteil zur Herstellung fairer Chancen im Wettbewerb an, da Möglichkeiten von unversteuerten Umsätzen erschwert würden. Unabhängig hiervon könne anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde zustimme. Dadurch könnten unnötige Papierbelege vermieden werden.
Die elektronische Ausgabe von Belegen ist für die Bundesregierung zukunftsweisend. Neben der Belegausgabepflicht sei gleichzeitig die Möglichkeit zur Befreiung von der Belegausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen eingeräumt worden. Nach Angaben der Bundesregierung obliegt die Befreiung von der Belegausgabepflicht dem jeweils zuständigen Finanzamt, das im jeweiligen Einzelfall prüfe, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen würden. Als Voraussetzungen genannt werden "persönliche oder sachliche Härte". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 19.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.