Grüne: Vernichtung von Waren stoppen
Grüne sehen Onlinehandel in der Verantwortung, klare Anreize zur Vermeidung unnötiger Retouren zu schaffen
Design-Vorgaben für Langlebigkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit von Produkten in der Ökodesignrichtlinie
Die Vernichtung von Waren muss nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestoppt werden. In Deutschland habe die Vernichtung neuwertiger, unverkaufter Ware ein dramatisches Ausmaß angenommen. Mindestens 230 Millionen neuwertige, nicht verkaufte Bekleidungsstücke landeten pro Jahr im Schredder oder würden verbrannt, heißt es in einem Antrag (19/16411) der Fraktion. Die Ausbeutung und Übernutzung natürlicher Ressourcen sowie die Zerstörung der Umwelt seien Folgen dieses Konsumstils.
Die Abgeordneten fordern, durch verbindliche Design-Vorgaben für Langlebigkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit von Produkten in der Ökodesignrichtlinie oder dem Elektrogesetz sicherzustellen, dass die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten wird. Auch die Abfallvermeidung, Wiederverwendung und das Recycling von Produkten sollten gestärkt werden.
Weiter müsse eine "unmittelbar wirksame und sanktionsbewährte Obhutspflicht für gebrauchsfähige Produkte" im Kreislaufwirtschaftsgesetz geschaffen werden. Dadurch dürften Produkte, die wiederverwendet, repariert oder hochwertig recycelt werden können, nicht vernichtet werden.
Durch eine "einfach und rechtssichere Gesetzanwendung bei der Bewertung von Sachspenden" könnten nach Ansicht der Grünen zudem Anreize geschaffen werden, Waren, die nicht mehr verkauft werden können, an gemeinnützige Organisationen zu spenden, statt diese zu vernichten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 31.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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