Internethandel mit Lebensmitteln
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich Lebensmittelkontrollen
Hat die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich Lebensmittelkontrollen eingeleitet?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant im Bereich des Internethandels mit einer Anpassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften einen neuen Paragraf 43a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) einzuführen, der eine Befugnis für die Landesbehörden zur verdeckten Probenahme vorsieht. Das kündigt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18454) auf eine Kleine Anfrage (19/17980) der AfD-Fraktion an.
Weiter heißt es, dass zur Gewährleistung einer rechtssicheren Handhabung seitens der zuständigen Behörden Paragraf 43a LFGB (neu) der Durchführung des Artikels 36 der Verordnung (EU) 2017/626 dienen soll. Dieser Artikel sehe vor, dass im Fall von Tieren oder Waren, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken angeboten werden, Proben amtlich genommen werden dürfen, ohne dass sich die Behörde zu erkennen geben muss. Zudem soll es der Behörde ermöglicht werden, gegenüber dem Onlinehändler den Kaufpreis sowie angefallene Versandkosten zu verlangen. Dadurch sollen Onlinehändler gleichgestellt werden mit konventionellen Unternehmen, die nach Paragraf 43 Absatz 4 LFGB für Proben keine Entschädigung erhalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 12.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
-
Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
-
Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
-
Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
-
Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.