Verbraucherschutzvorhaben im Fokus


Halbzeitbilanz der Legislaturperiode – Realisierung der von der Bundesregierung angekündigten Verbraucherschutzvorhaben
Führung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz - Optimierung der Registerführung mit einem elektronischen Fachverfahren




Einen Überblick über den Stand der Realisierung der von ihr angekündigten Verbraucherschutzvorhaben gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/18516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17478). So seien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang neun Musterfeststellungsklagen vor verschiedenen Oberlandesgerichten erhoben worden. Der Bundesregierung sei bekannt, dass an der Musterfeststellungsklage öffentlich Kritik geäußert wird. Bezüglich der Führung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz solle zur Optimierung der Registerführung ein elektronisches Fachverfahren aufgebaut werden, um sowohl den elektronischen Datenaustausch mit den Gerichten als auch die Interaktionen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern durch eine vollautomatische Datenverarbeitung zu optimieren.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist vorgesehen, das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage zu evaluieren. Weiter geht die Antwort auf den Stand der Arbeit an den geplanten Gesetzen für faire Verbraucherverträge, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich, zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen ein. Weitere Themen sind der Abschlussbericht der Datenethikkommission der Bundesregierung, der Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sowie IT-Sicherheit.

Wie die Fragesteller in der 57 Einzelfragen umfassenden Kleinen Anfrage schreiben, hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mit der Musterfeststellungsklage bisher nur eines der im Koalitionsvertrag von SPD und Union angekündigten zentralen Verbraucherschutzvorhaben umgesetzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 12.08.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen