Verbraucherschutzvorhaben im Fokus
Halbzeitbilanz der Legislaturperiode – Realisierung der von der Bundesregierung angekündigten Verbraucherschutzvorhaben
Führung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz - Optimierung der Registerführung mit einem elektronischen Fachverfahren
Einen Überblick über den Stand der Realisierung der von ihr angekündigten Verbraucherschutzvorhaben gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/18516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17478). So seien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang neun Musterfeststellungsklagen vor verschiedenen Oberlandesgerichten erhoben worden. Der Bundesregierung sei bekannt, dass an der Musterfeststellungsklage öffentlich Kritik geäußert wird. Bezüglich der Führung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz solle zur Optimierung der Registerführung ein elektronisches Fachverfahren aufgebaut werden, um sowohl den elektronischen Datenaustausch mit den Gerichten als auch die Interaktionen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern durch eine vollautomatische Datenverarbeitung zu optimieren.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist vorgesehen, das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage zu evaluieren. Weiter geht die Antwort auf den Stand der Arbeit an den geplanten Gesetzen für faire Verbraucherverträge, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich, zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen ein. Weitere Themen sind der Abschlussbericht der Datenethikkommission der Bundesregierung, der Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sowie IT-Sicherheit.
Wie die Fragesteller in der 57 Einzelfragen umfassenden Kleinen Anfrage schreiben, hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mit der Musterfeststellungsklage bisher nur eines der im Koalitionsvertrag von SPD und Union angekündigten zentralen Verbraucherschutzvorhaben umgesetzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 12.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.