Steuerrückforderungen wegen Cum-Ex-Geschäften
Weisung des Bundesministeriums der Finanzen zu Cum Ex gegenüber Hamburger Finanzbehörden
Hat sich der heutige Bundesminister der Finanzen – entsprechend der von der Zeitung "DIE ZEIT" und dem Nachrichtenmagazin "Panorama" genannten Tagebuchaufzeichnungen – im November 2017 mit dem WarburgGesellschafter C. O. getroffen?
Im Zusammenhang mit Steuerrückforderungen wegen Cum-Ex-Geschäften ist eine Weisung an die Finanzbehörde Hamburg ergangen. Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18584) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18065).
Einige andere Fragen der Abgeordneten werden nicht beantwortet, weil sie entweder in die Zuständigkeit von Ländern fallen oder eine öffentliche Antwort der Bundesregierung Rückschlüsse auf die steuerlichen Verhältnisse einzelner Steuerpflichtiger ermöglichen und damit in Grundrechte Dritter eingreifen würde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 12.08.20
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