Kapitalpuffer wegen wachsender Risiken bei Banken
Zur Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken
Für die Einschätzung der Risikolage ist der Kreditbestand insgesamt relevant
Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Wohnimmobilienkrediten in den Bilanzen der Banken und angesichts der Kaufpreise von Wohnimmobilien teilweise deutlich oberhalb eines fundamental gerechtfertigten Wertes ist es nach Angaben der Bundesregierung erforderlich gewesen, die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems präventiv zu stärken. Daher habe ein Kapitalpuffer für systemische Risiken angeordnet werden müssten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/1444) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1113).
Denn von einem Preiseinbruch am Wohnungsimmobilienmarkt wäre nicht nur das Neugeschäft, sondern auch der wesentlich größere Kreditbestand betroffen. Zudem hätten nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Berechnungen aus dem Wohnimmobilien-Stresstest gezeigt, dass schon im relativ moderaten Basisszenario trotz konservativer Bewertungsmethoden signifikante Verluste auch im Bestandsgeschäft auftreten könnten.
Es werde nicht davon ausgegangen, dass das Bankensystem durch die Erhöhung der Kapitalanforderungen in seinen Kreditvergabemöglichkeiten beschränkt werde. Das deutsche Bankensystem verfüge über ausreichend hohes Überschusskapital, heißt es in der Antwort weiter. Auch ein Anstieg der Kreditzinsen durch den Systemrisikopuffer sei nicht zu erwarten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 05.07.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.