Kapitalpuffer wegen wachsender Risiken bei Banken
Zur Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken
Für die Einschätzung der Risikolage ist der Kreditbestand insgesamt relevant
Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Wohnimmobilienkrediten in den Bilanzen der Banken und angesichts der Kaufpreise von Wohnimmobilien teilweise deutlich oberhalb eines fundamental gerechtfertigten Wertes ist es nach Angaben der Bundesregierung erforderlich gewesen, die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems präventiv zu stärken. Daher habe ein Kapitalpuffer für systemische Risiken angeordnet werden müssten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/1444) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1113).
Denn von einem Preiseinbruch am Wohnungsimmobilienmarkt wäre nicht nur das Neugeschäft, sondern auch der wesentlich größere Kreditbestand betroffen. Zudem hätten nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Berechnungen aus dem Wohnimmobilien-Stresstest gezeigt, dass schon im relativ moderaten Basisszenario trotz konservativer Bewertungsmethoden signifikante Verluste auch im Bestandsgeschäft auftreten könnten.
Es werde nicht davon ausgegangen, dass das Bankensystem durch die Erhöhung der Kapitalanforderungen in seinen Kreditvergabemöglichkeiten beschränkt werde. Das deutsche Bankensystem verfüge über ausreichend hohes Überschusskapital, heißt es in der Antwort weiter. Auch ein Anstieg der Kreditzinsen durch den Systemrisikopuffer sei nicht zu erwarten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 05.07.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.