Markttransparenz für Kraftstoffe
Bundeskartellamt soll Kraftstoffpreise enger überwachen
Liegen bei den Preisanhebungen an den Tankstellen wettbewerbsrechtliche oder sonstige gesetzliche Verstöße vor?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Bundeskartellamt beauftragt, die Benzin- und Dieselpreise "sehr genau" zu beobachten, um zu klären, ob Unternehmen aus der Situation der gestiegenen Rohstoffpreise unangemessene Gewinne erzielen. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1480) auf eine Kleine Anfrage (20/1270) der AfD-Fraktion mit. Die Abgeordneten hatten gefragt, ob die Bundesregierung plane, untersuchen zu lassen, ob bei den Preisanhebungen an den Tankstellen wettbewerbsrechtliche oder sonstige gesetzliche Verstöße vorlägen.
Das Bundeskartellamt solle bei jeglichem Hinweis auf missbräuchliches Verhalten tätig werden, heißt es von der Bundesregierung weiter. "Bereits jetzt beobachtet das Bundeskartellamt mit Hilfe der Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe kontinuierlich die Preisentwicklung an den Tankstellen in Deutschland", schreibt die Bundesregierung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz werde einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorlegen, mit dem die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt gestärkt werde, teilt die Bundesregierung mit. Künftig werde diese auch die Herstellung von Kraftstoffen und den Großhandel beobachten. Zudem werde solle die Datenbasis der Markttransparenzstelle um Mengenangaben erweitert werden, damit das Bundeskartellamt eine bessere Datengrundlage erhalte als bisher. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 28.06.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.