Leitung der Antidiskriminierungsstelle


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das Amt der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis ausgestaltet




Der Deutsche Bundestag soll künftig die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wählen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1332) zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor.

Das Vorschlagsrecht soll die Bundesregierung behalten, ernannt und vereidigt werden soll die gewählte Person durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Die Amtszeit soll laut Gesetzentwurf auf fünf Jahre bei einmaliger Wiederwahl begrenzt werden.

Das bisherige Besetzungsverfahren für dieses Amt, bei dem bislang die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Leiterin oder den Leiter auf Vorschlag der Bundesregierung ernennen konnte, habe in der Vergangenheit zu Konkurrentenklagen geführt, heißt es in der Vorlage. Seit 2018 sei das Amt deshalb unbesetzt geblieben. Die derzeit geltende Regelung zu Besetzung der Leitungsstelle biete "keine hinreichend sichere Rechtsgrundlage für gerichtsfeste Besetzungsentscheidungen", schreiben die Fraktionen. Die geplante Neuregelung solle nun Rechtssicherheit und Klarheit über die Rolle der Antidiskriminierungsstelle im Gefüge der Bundesverwaltung schaffen und zudem deren Unabhängigkeit unterstützen, heißt es im Entwurf weiter.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die nationale Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Menschen. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 17.06.22


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