Negative Renditen seit 2012


Das Zinsmodell des Bundesministeriums der Finanzen
Der Leitzins der EZB liegt seit 2016 bei 0 Prozent. Schon im Jahr 2014 stockte der Bund zum ersten Mal eine Anleihe mit negativem Zinskupon auf - Das Resultat fallender und negativer Zinsen ist ein hoher Agiogewinn des Bundes im Milliardenbereich




Negative Renditen für Bundeswertpapiere verbreiten sich seit 2012 immer stärker. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (19/18215) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17493) heißt, waren negative Renditen für Bundeswertpapiere zunächst für kurze Laufzeiten zu beobachten, seit 2016 für Laufzeiten bis fünf Jahre und seit Mitte 2019 für die zehnjährige Laufzeit. Seit Ende Februar 2020 befänden sich auch die dreißigjährigen Bundeswertpapiere fortgesetzt im negativen Bereich.

Coupons der Bundeswertpapiere könnten jedoch nicht negativ festgelegt werden, weil entsprechende Prozesse am Kapitalmarkt nicht eingerichtet seien. Außerdem wäre das Einziehen von Zinsverbindlichkeiten der Gläubiger rechtlich schwer durchsetzbar, erklärt die Bundesregierung. Daher würden bei den Bundeswertpapieren in den genannten Laufzeiten und Zeiträumen Agioeinnahmen im Bundeshaushalt verbucht. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 13.07.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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