Öffnung des Basisdatenregisters


Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes
Das Unternehmensbasisdatenregistergesetz trat am 15. Juli 2021 in Kraft und befindet sich momentan in der Umsetzung



In einer Anhörung zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes (UBRegG) im Wirtschaftsausschuss waren die vier geladenen Sachverständigen einig über die Notwendigkeit der Änderung. Einigen gehen die im Entwurf avisierten Neuerungen jedoch noch nicht weit genug.

Das Unternehmensbasisdatenregistergesetz trat am 15. Juli 2021 in Kraft und befindet sich momentan in der Umsetzung. Es soll die Grundlage zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer (beWiNr.) bilden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Wirtschafts-Identifikationsnummern-Datenbank das zentrale und umfassendste Quellregister des Basisregisters, welches zudem die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer bereitstellt.

Mit dem Gesetzentwurf (20/8866) wollen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nun noch das Unternehmensbasisdatenregistergesetz an das durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab dem 1. Januar 2024 gültige Gesellschaftsregister anpassen.

"Ab dem 1. Januar 2024 wird die Datenübermittlung aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder an das Basisregister für Unternehmen neben den Daten aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch Daten aus dem Gesellschaftsregister enthalten sein", heißt es in dem Entwurf.

Axel Rickert, Leiter des Referats Kammerrecht der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen worden war, sagte, die eigentliche Wirksamkeit des Basisregisters werde erst mit einem Anschluss weiterer Stellen an das Register gegeben. "So, wie es derzeit geplant ist, kann es den Echtbetrieb sicherstellen. Der eigentliche Nutzen des Registers wird aber deutlich steigen, wenn andere Stellen auch angeschlossen sind." Zudem sei notwendig, dass das Register so schnell wie möglich an den Start komme und alle Hindernisse bis dorthin ausgeräumt würden. Für den Anschluss weiterer Register ist aus Rickerts Sicht eine Verordnungsermächtigung ausreichend, dies würde eine weitere Zeitverzögerung verhindert.

Gabriele Roßkopf, Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz Rechtsanwälte in Stuttgart, stimmte mit Rickert überein, dass eine Ausweitung der Schnittstellen über eine Verordnungsermächtigung unproblematisch sei. Auch Roßkopf plädierte dafür, noch weitere Quellregister anzuschließen: "Dies wird eine Erleichterung sein, denn momentan ist der Umgang mit dem Register mühsam. Je mehr Register enthalten sind, desto besser", sagte die auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladene Sachverständige.

Sirko Scheffler, eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, Vorstandsvorsitzender Databund e. V. und Geschäftsführer der brain-SCC GmbH, wünschte sich mehr Geschwindigkeit bei der Umsetzung des UBRegG. Wenn es Möglichkeiten gebe, bei der Umsetzung nachzustellen, um an Qualität und Geschwindigkeit zu gewinnen, sei dies zu begrüßen. "Es ist sehr komplex, was wir hier in Deutschland vor der Brust haben", so Scheffler. Es sei deshalb sehr im Sinne der Nutzer, bei Aufbau und Umsetzung auf die konkreten Vorschläge aus den Verbänden einzugehen.

Heino Weller, Leiter Taxonomien und Standarddaten Datev eG, war der Meinung, dass es von Nutzen sein könnte, das Basisregister auch außerhalb der Verwaltung nutzbar machen zu können; die Daten seien momentan nicht von außen nutzbar. Außerdem forderte er, dass das Transparenzregister Bestandteil des Registers wird. "Anders ist nicht klar, wie Unstimmigkeitsmeldungen von Steuerberatern, Rechtsanwälten und anderen sonst durchschlagen sollen", sagte der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladene Sachverständige. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 05.02.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen