Regierung gegen europäische Badbank
Risiken im Bankensektor und Rechtsgrundlage für die Finanzierung einer solchen Badbank
Die EBA-Berichte differenzieren aus Sicht der AFD offensichtlich unzureichend und unterschätzen den Kapitalbedarf der Banken
Die Deutsche Bundesregierung lehnt eine europäische Badbank beim derzeitigen Stand der Risikoreduktion ab. Daher stelle sich auch nicht die Frage einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung einer solchen Badbank durch die Europäische Zentralbank (EZB), heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/15890) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15498), die sich nach Risiken im Bankensektor erkundigt hatte. Zur zukünftigen Ertragsentwicklung deutscher Banken heißt es in der Antwort, die Ertragsentwicklung werde zum einen von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung einschließlich der Entwicklung der Inflation und zum anderen von der geschäftspolitischen Ausrichtung der Banken selbst abhängen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die European Banking Authority (EBA) veröffentlichte ihren Stresstest 2016 mit der Überschrift "EBA sees high NPL [Non-Performing Loan] levels and low profitability as the main risks for EU banks". Die Banco Popular Español wurde notverkauft und die Norddeutsche Landesbank benötigt dringend eine Kapitalerhöhung. Dabei liegen die CET1-Quoten (CET1 = hartes Kernkapital) der beiden Banken in einem unauffälligen Bereich.
Die EBA-Berichte differenzieren aus Sicht der Fragesteller offensichtlich unzureichend und unterschätzen den Kapitalbedarf der Banken. Darauf weisen die Kurs-Buchwert-Verhältnisse der Banken als auch international bekannte Experten hin. Acharya, Pierret und Steffen ermitteln für eine Krisenfestigkeit ein Eigenkapitaldefizit in Höhe von882 Mrd. Euro. Viele Autoren sehen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als ursächlich.
Die Bundesregierung orientiert sich bei der Entscheidung über eine Bankenunion an den von der EBA ermittelten NPL-Beständen. So fordert sie Obergrenzen von 5 Prozent brutto bzw. 2,5 Prozent. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 02.04.20
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