Regierungsausgaben für Visagisten und Frisöre
Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen und Kosmetiker
Für die Inanspruchnahme einer freiberuflichen Assistentin für Make-up und Frisur durch die Bundeskanzlerin a. D. sind seit dem 1. Januar 2023 Kosten in Höhe von 31.630,39 Euro entstanden
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort (20/9825) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9504) Angaben zu den Kosten, die vom 12. Oktober bis 28. November 2023 aufgrund der Inanspruchnahme von Visagisten und Frisören durch Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre entstanden sind.
Danach belaufen sich die Ausgaben des Auswärtigen Amtes auf 10.710 Euro, des Bundesinnenministeriums auf 2.861,95 Euro, des Bundesfamilienministeriums auf 2.380 Euro, des Bundeswirtschaftsministeriums auf 2.300 Euro, der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien auf 1.785 Euro, des Bundesverkehrsministeriums auf 1.100 Euro, des Bundesumweltministeriums und des Bundesbauministeriums auf jeweils 1.071 Euro, des Bundeskanzleramtes auf 981,75 Euro, des Bundesarbeitsministeriums auf 952 Euro und des Bundesgesundheitsministeriums auf 947,40 Euro.
Nach Regierungsangaben beinhalten die Beträge in der Regel auch gezahlte Zuschläge für Reisen oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, würden nicht gesondert erfasst und seien nicht enthalten, hieß es. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.01.24
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