Regulierung von Zinsplattformen
Bisher keine Entscheidung zu Zinsplattformen
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Zinsplattformen in Deutschland bzw. der Europäischen Union registriert sind?
Bundesregierung und Bankenaufsicht haben bisher keine Entscheidung über mögliche Maßnahmen für Zinsplattformen getroffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31313) auf eine Kleine Anfrage (19/30718) der FDP-Fraktion. Auf Seiten der Bankenaufsicht und der Bundesregierung dauere die Prüfung möglicher Maßnahmen auf inländischer und europäischer Ebene noch an, heißt es darin. In Deutschland musste zuletzt die Greensill Bank AG Insolvenz anmelden, die solche Plattformen nutzte. Die Bundesregierung schreibt, weitere Insolvenz-Fälle seien in Deutschland aktuell nicht bekannt.
Vorbemerkung der Fragestellung
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29690 antwortete die Bundesregierung, dass sie derzeit gemeinsam mit der BaFin prüft, ob eine stärkere Regulierung für Zinsplattformen erforderlich ist. Dabei wären auch Änderungen auf europäischer Ebene zu prüfen. Unter anderem soll evaluiert werden, "ob mit Blick auf die Zusammenarbeit von beaufsichtigten Instituten mit derartigen Plattformen und bei der Annahme von über diese Plattformen vermittelten Einlagen eine Anpassung der aufsichtlichen Vorgaben erforderlich ist."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 21.10.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).