Funktionsweise der Schlichtungsstellen


Schlussbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl
Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten




Die Bundesregierung hat den Schlussbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl vorgelegt. Wie es in der Unterrichtung (19/27025) heißt, sind durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erstmalig die Grundlagen für eine bundesweite flächendeckende Verbraucherschlichtung gelegt worden.

Zugleich sei das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragt worden, die Arbeit einer ausgewählten, bundesweit tätigen Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bis zum 31. Dezember 2019 zu fördern und in einem Forschungsvorhaben deren Funktionsweise zu untersuchen. Da an die Stelle der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle mit Wirkung vom 1. Januar 2020 die Universalschlichtungsstelle des Bundes getreten sei, sei das Forschungsvorhaben auch auf deren Tätigkeit erstreckt worden.

Ein Ergebnis der Untersuchung sei, dass sowohl die 1.188 Verbraucher als auch die 175 Unternehmen, die sich an der Studie beteiligt haben, mehrheitlich angaben, mit der Verbraucherschlichtung überwiegend zufrieden zu sein. Beide Gruppen hätten das Verfahren für einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren gehalten.

Die Zufriedenheit von Verbraucher- und Unternehmensseite sowie die hohen Kompetenz- und Vertrauenswerte, die der Verbraucherschlichtungsstelle von beiden Seiten zugesprochen worden seien, zeigen laut Bundesregierung, dass das flächendeckende Verbraucherschlichtungsangebot das Potenzial hat, seinen wichtigen Platz in der deutschen Streitbeilegungslandschaft zu festigen. Gerade bei niedrigen Streitwerten könne die Verbraucherschlichtung den Zugang zum Recht verbessern. Allerdings seien sowohl die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer als auch die tatsächliche Einigung der Parteien vor der Verbraucherschlichtungsstelle bislang als nur gering zu bewerten. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf folge aus dem Bericht nicht. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.03.21
Newsletterlauf: 27.04.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen