Systeme für Emissionshandel im Fokus
Unterschied zwischen dem nationalen Emissionshandel und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS)
Implementierung und klimapolitische Wirkungsweise eines Gesetzes für den nationalen Emissionshandel
Aus Sicht der Deutschen Bundesregierung besteht der administrative Unterschied zwischen dem nationalen Emissionshandel und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) in dem Kreis der verpflichteten Unternehmen. Das geht aus einer Antwort (19/16071) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15316) hervor. Darin hatten die Abgeordneten nach der Implementierung und klimapolitischen Wirkweise des im November verabschiedeten Gesetzes für einen nationalen Brennstoff-Emissionshandel erkundigt.
Anders als im europäischen System setzte das nationale System auf vorgelagerten Handelsebenen an und nicht bei den direkten Emittenten. Mit dem Inverkehrbringen von Brennstoffen würden auch mittelbare Emittenten in das System einbezogen, die eine Weitergabe der Zertifikatekosten an die Endnutzer der Brennstoffe nach sich ziehe.
Daher sei das Kompensationsinstrument der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten "nicht praktikabel und daher nicht vorgesehen", schreibt die Regierung. Als zusätzliches und langfristig wirksames Instrument zum Erreichen der Klimaziele soll das System über die EU-Verpflichtungsperiode 2021 bis 2030 hinaus wirksam bleiben, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 30.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.