Systeme für Emissionshandel im Fokus
Unterschied zwischen dem nationalen Emissionshandel und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS)
Implementierung und klimapolitische Wirkungsweise eines Gesetzes für den nationalen Emissionshandel
Aus Sicht der Deutschen Bundesregierung besteht der administrative Unterschied zwischen dem nationalen Emissionshandel und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) in dem Kreis der verpflichteten Unternehmen. Das geht aus einer Antwort (19/16071) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15316) hervor. Darin hatten die Abgeordneten nach der Implementierung und klimapolitischen Wirkweise des im November verabschiedeten Gesetzes für einen nationalen Brennstoff-Emissionshandel erkundigt.
Anders als im europäischen System setzte das nationale System auf vorgelagerten Handelsebenen an und nicht bei den direkten Emittenten. Mit dem Inverkehrbringen von Brennstoffen würden auch mittelbare Emittenten in das System einbezogen, die eine Weitergabe der Zertifikatekosten an die Endnutzer der Brennstoffe nach sich ziehe.
Daher sei das Kompensationsinstrument der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten "nicht praktikabel und daher nicht vorgesehen", schreibt die Regierung. Als zusätzliches und langfristig wirksames Instrument zum Erreichen der Klimaziele soll das System über die EU-Verpflichtungsperiode 2021 bis 2030 hinaus wirksam bleiben, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 30.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.