Verbote von Chemikalien in der EU
REACH-Compliance: Es geht jedoch um mindestens 4.700 chemische Verbindungen
Im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit plant die EU-Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket, das erhebliche Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland haben wird
Der von der EU-Kommission angestoßene REACH-Prozess zum Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) befindet sich laut einer Antwort der Bundesregierung (20/3223) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3040) noch in einem frühen Stadium. Ein Dossier zur Beschränkung der PFAS, "mit Ausnahme solcher Verbindungen, die gesellschaftlich notwendig sind beziehungsweise deren Risiko durch andere Gemeinschaftsvorschriften angemessen beherrscht wird", sei derzeit noch in Arbeit, schreibt die Bundesregierung.
Bis 13. Januar 2023 sollten die daran beteiligten Fachbehörden Deutschlands, Schwedens, Dänemarks und Norwegens das Beschränkungsdossier bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Das Dossier liefere die wissenschaftliche Grundlage und ausführliche Begründung für die Beschränkung und sei der Ausgangspunkt für das weitere Verfahren, in dessen Rahmen Konsultationen der betroffenen Kreise stattfänden und zwei unabhängige wissenschaftliche Ausschüsse der ECHA den Vorschlag zur Ausgestaltung der Beschränkungen prüften, erklärt die Bundesregierung.
Sobald die Bewertung der ECHA vorliege, befasse sich die EU-Kommission damit und entscheide "ob und mit welchem Inhalt" sie einen Verordnungsvorschlag vorlege. Sie selbst, stellt die Bundesregierung klar, werde erst dann in den REACH-Beschränkungsprozess involviert, wenn die EU-Kommission ihren Vorschlag vorgelegt habe. Ddeutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 22.09.22
Newsletterlauf: 04.11.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.