Verfahrensführung im Komplex Wirecard


Keine Äußerung zu Ermittlungsverfahren im Wirecard-Komplex
Kontakte der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden



Der Fall des ehemaligen Wirecard-Managers Jan Marsalek ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/3219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2888). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden vor der Flucht Marsaleks Erkenntnisse darüber vorlagen, dass dieser und der russische Generalkonsul in München in regelmäßigem Austausch standen.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, obliegt die Verfahrensführung im Komplex Wirecard der Staatsanwaltschaft München I. Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern äußere sie sich daher nicht weitergehend zu den Einzelheiten des Ermittlungsverfahrens, schreibt die Bundesregierung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.09.22
Newsletterlauf: 09.11.22


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