Verschärfungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht
Regierung: GWB-Novelle wird hohe Bedeutung beigemessen
Die Reform des Wettbewerbsrechts zwischen Tankrabatt, Übergewinnen und der Zerschlagung von Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur angekündigten 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das geht aus einer Antwort (20/3396) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3195) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten die Frage nach der Wirksamkeit des sogenannten Tankrabattes zum Anlass genommen, sich nach einer geplanten Verschärfung des Wettbewerbsrechts zu erkundigen. Der beabsichtigten Änderung des GWB komme eine hohe Bedeutung zu, schreibt die Bundesregierung.
Auf die Frage der Unionsfraktion, wie die Wirksamkeit des Tankrabatts zu bewerten sei, heißt es in der Antwort, eine endgültige Bewertung sei erst möglich, wenn "umfassende Daten vorliegen". Für die Auswertung seien die Ergebnisse der derzeit laufenden Sektoruntersuchung des Mineralölsektors durch das Bundeskartellamt von "großer Bedeutung".
Die Abgeordneten hatten zudem wissen wollen, ob im Vorfeld der Einführung des Tankrabatts Daten bezüglich der Preisgestaltung bei der Mineralölindustrie eingeholt worden seien. Eine gesetzliche Verpflichtung der Mineralölwirtschaft zur Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher sei im deutschen Verbrauchersteuerrecht nicht möglich, heißt es in der Antwort: "Die Preisgestaltung für Kraftstoffe an den öffentlichen Tankstellen obliegt vollständig den beteiligten Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund hat es keine Gespräche im Sinne der Frage gegeben."
Vorbemerkung der Fragesteller
Als Teil des Entlastungspaketes hat die Bundesregierung einen Tankrabatt beschlossen. Nach der Anwendung dieser Steuersenkung gab es öffentliche Diskussionen über die Wirksamkeit dieses Instrumentes sowie Zweifel darüber,
ob die Steuersenkung tatsächlich von den Konzernen an die Endkunden weitergegeben wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kündigte daraufhin Verschärfungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht an.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.09.22
Newsletterlauf: 12.12.22
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