Novelle des Postgesetzes


Qualität der Postdienstleistungen muss erhöht werden
Nicht gelungen, die Reform des Postrechts einschließlich verbraucherstärkender Regelungen in der 19. Legislaturperiode umfassend umzusetzen, schreibt der Petitionsausschuss




Aus Sicht des Petitionsausschusses muss die Qualität der Postdienstleistungen erhöht werden. In der Sitzung verabschiedeten die Abgeordneten daher mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz "als Material" zu überweisen.

Der Petent schildert in seiner Eingabe einen konkreten Fall, in dem die Deutsche Post AG eine Einschreibsendung nicht zugestellt habe beziehungsweise diese verloren gegangen sei. Dies sei kein Einzelfall, heißt es. In der Vergangenheit sei es bereits häufig vorgekommen, dass die Post die Zustellung bei von ihm versandten Einschreibsendungen nicht habe nachweisen können.

Der Petitionsausschuss äußert in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung grundsätzliches Verständnis für das Anliegen des Petenten, das als nachvollziehbar beurteilt wird. Der Bund habe im Bereich des Postwesens nach Artikel 87f Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) "flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten", schreiben die Abgeordneten. Einzelheiten dazu seien im Postgesetz geregelt. "Die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst) ist ein gesetzliches Regulierungsziel", heißt es in der Vorlage.

Aufgabe der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) sei es unter anderem, die Erfüllung des postalischen Versorgungsauftrages durch die Postdienstunternehmen zu überwachen. Nach Aussage der Bundesnetzagentur bestünden derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Universaldienstleistung "Einschreibsendung" regelmäßig nicht oder regelmäßig fehlerhaft erbracht werden würde, teilt der Ausschuss mit. Schlechtleistungen - insbesondere in einem postalischen Massengeschäft - könnten jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

In der Beschlussempfehlung wird auch darauf hingewiesen, dass das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 1. August 2019 Eckpunkte für eine Novelle des Postgesetzes veröffentlicht habe. Mit der geplanten Novelle sollten das Postrecht modernisiert, die Qualität der Postdienstleistungen verbessert, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt und der Wettbewerb auf den Postmärkten gefördert werden. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass weiterhin überall eine gute Grundversorgung gewährleistet ist. Dazu sollten unter anderem die Handlungsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur bei Qualitätsmängeln gestärkt werden.

Allerdings sei es nicht gelungen, die Reform des Postrechts einschließlich verbraucherstärkender Regelungen in der 19. Legislaturperiode umfassend umzusetzen, schreibt der Petitionsausschuss. Aufgrund der Corona-Krise sei dies auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. "Eine umfassende Novellierung des Postrechts wird seitens der Bundesregierung auch für die 20. Legislaturperiode als notwendig erachtet", heißt es in der Beschlussempfehlung.

Da auch nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses Handlungsbedarf hinsichtlich der Erhöhung der Qualität der Postdienstleistungen, der Verbesserung der postalischen Infrastruktur und der Stärkung des Kunden- und Verbraucherschutzes im Postbereich besteht, empfehlen die Abgeordneten die Materialüberweisung der Petition, "damit sie in die Beratungen zur angekündigten Novelle des Postgesetzes einbezogen wird". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.09.22
Newsletterlauf: 13.12.22


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