Liquiditätsreserven weiter abschmelzen
Sachverständige kritisieren GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die von der Bundesregierung geplante Finanzreform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stößt bei Sachverständigen auf breite Kritik. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (20/3448) deutlich. Der Gesetzentwurf sieht neben einem höheren Bundeszuschuss auch höhere Beiträge der Versicherten sowie Einsparungen vor. Leistungskürzungen soll es nach Angaben der Regierung aber nicht geben.
Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll für 2023 um zwei auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren. Vorgesehen ist auch, die Liquiditätsreserven der Gesetzlichen Krankenkassen weiter abzuschmelzen. Zugleich soll die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert werden. Als Beitrag zu den Sparmaßnahmen soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten abgeschafft werden. Auch ist für 2023 ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel eingeplant.
Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes wird die Reform nicht zu einer Konsolidierung der GKV-Finanzen führen. Vielmehr werde dadurch die finanzielle Stabilität der GKV fundamental gefährdet. Das geplante Maßnahmenpaket weise zudem eine gravierende Unwucht zu Lasten der Beitragszahlenden auf.
Beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) spricht man von "kurzfristigen Notmaßnahmen". Es bestehe dringend Nachbesserungsbedarf, hieß es während der Anhörung. Die derzeitige Ausgestaltung sehe vor, dass die Versichertengemeinschaft mit bereits erbrachten oder künftig deutlich erhöhten Beitragszahlungen die Hauptlast tragen solle, kritisierte der GKV-Spitzenverband.
Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK-Dachverband) hält die Maßnahmen für "unausgewogen und stückhaft". Sie wären nicht nötig, wenn die Beiträge für ALG II-Bezieher aus Steuermitteln finanziert würden, es eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses zur GKV gäbe und eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel auf sieben Prozent, "wie in anderen europäischen Ländern längst üblich", erfolgen würde.
Die Krankenhäuser seien von der nicht nachhaltigen Vorgehensweise der Bundesregierung in vielfacher Hinsicht schmerzhaft betroffen, machte der Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) deutlich. Wenn - wie im Entwurf vorgesehen - ab 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden können, konterkariere dies das Ziel einer verbesserten "Pflege am Bett" und verschärfe den Fachkräftemangel.
Sollten Hebammen wie geplant nicht mehr in das Pflegebudget gehören, werde die Finanzierung ihrer Stellen für die Kliniken fast unmöglich gemacht, kritisierte der Deutsche Hebammen-Verband. Auf Wochenbettstationen und für die Betreuung von Risikoschwangeren müssten dann reguläre Pflegekräfte eingesetzt werden, die dafür nicht ausgebildet seien und an anderer Stelle benötigt würden.
Gegen die geplante Absenkung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs (Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten) bei der Nutzenbewertung von derzeit 50 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro sprach sich der Verband der forschenden Pharmaunternehmen aus. Dies sei nicht sachgerecht, sondern gefährlich. Die gute Versorgung der Patienten im Bereich seltener Erkrankungen werde durch diese und die weiteren im Gesetzentwurf für Orphan Drugs geplanten Maßnahmen aufs Spiel gesetzt.
Anders bewertete das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der diese Maßnahme begrüßte. Sie diene der Dämpfung der Arzneimittelausgaben, ohne den Zugang innovativer Arzneimittel in den Markt zu behindern oder die Patientenversorgung zu gefährden, hieß es.
Auf Ablehnung beim Spitzenverband Fachärzte Deutschland stieß die beabsichtigte Streichung der extrabudgetären Vergütung "und damit die Abschaffung einer kostendeckenden Vergütung für gegenüber Neupatienten erbrachten fachärztlichen Leistungen". Die Streichung der erst 2019 eingeführten Vergütung stelle einen politisch schwerwiegenden Vertrauensbruch dar. Auch aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird der Wegfall der Neupatientenregelung "negative Auswirkungen für die Versorgung der Patienten mit sich bringen".
Der Einzelsachverständige Michael Strobach vom Verband der privaten Krankenkassen-Anstalten in Bayern verwies auf die aus seiner Sicht existenzbedrohende Situation im Rehabilitationsbereich angesichts gesunkener Erlöse und inflationsbedingt steigender Kosten. Strobach forderte einen pauschalen Energiekosten- und Inflationszuschlag in Höhe von zehn Prozent auf den Tagespflegesatz.
Bei allen sozialen Leistungen sorgten die steigenden Preise für "exorbitante Kostensteigerungen", hieß es von Seiten des Deutschen Caritasverbandes. Das von der Bundesregierung geplante Heizkostenzuschussgesetz reiche nicht, weil es sich nur auf künftige Preisverhandlungen beziehe. Benötigt werde aber eine Regelung, "die auch retrospektiv wirkt".
Kritik gab es auch von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Apotheken seien keinesfalls als Kostentreiber zu sehen, hieß es. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben sei in den letzten 20 Jahren vielmehr von drei Prozent auf 1,9 Prozent gesunken. Es gebe keinerlei Begründung dafür, dass sie trotzdem durch Sparmaßnahmen massiv belastet werden sollen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 30.09.22
Newsletterlauf: 14.12.22
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