Werkvertragsverbot wird nicht ausgeweitet
Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie heute
Seit etwa einem halben Jahr gilt das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz (Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz), das Ende 2020 verkündet wurde
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, das in der Fleischwirtschaft geltende Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen auszudehnen. Die Prüfung der arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen durch die Behörden des Bundes und der Länder würden dafür derzeit keine Gründe liefern, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/32204) auf eine Kleine Anfrage (19/31790) der Fraktion Die Linke.
In der Antwort heißt es weiter, dass ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraf 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft am 10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen sei. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags stehe noch aus. Lägen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werde das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit etwa einem halben Jahr gilt das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz (Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz), das Ende 2020 verkündet wurde. Laut Bundesregierung zielt es darauf ab, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern. Allerdings berichten Medien nach wie vor kritisch über die Arbeitsbedingungen in der Branche, etwa von kriminelle Machenschaften von Arbeitsvermittlern, von Rechtsverstößen durch Vorarbeiter oder von massiven Bemühungen der Unternehmen, Lücken in den gesetzlichen Vorgaben zu finden. Auf der anderen Seite haben die Beschäftigten und deren Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag durchgesetzt, der eine Mindestvergütung garantiert, die deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Es ist deshalb an der Zeit, die Bundesregierung nach den Auswirkungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes und der Entwicklung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu befragen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 14.12.21
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