Wirecard: Bilanzkontrolle der BaFin
Die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, die sogenannte Bilanzkontrolle, ist im Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt
In einem zweistufigen Verfahren wird die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hatte im Fall der inzwischen insolventen Wirecard AG keine "erheblichen Zweifel" an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Auch die Bundesregierung habe keine weiteren Erkenntnisse, "die erhebliche Zweifel an der durch die DPR durchgeführten Prüfung der Wirecard AG begründen würden". Das geht aus einer Antwort (19/21529) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21214) hervor.
Laut Antwort hat die BaFin gemäß Wertpapierhandelsgesetz ein eigenständiges Prüfungsrecht für den Fall, wenn "erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Durchführung einer Prüfung durch die Prüfstelle" bestehen. "Zweifel an der Richtigkeit des Rechnungslegung des überprüften Unternehmens genügen für ein Prüfungsrecht der BaFin gerade nicht, selbst wenn sie erheblich sind", heißt es weiter in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.08.20
Newsletterlauf: 17.11.20
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