Wirecard: Geldwäsche-Meldungen werden analysiert


Die Wirecard AG ist selbst nicht Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und unterliegt daher nicht der Geldwäscheaufsicht durch die BaFin
Das Vorliegen einer Verdachtsmeldung im Zusammenhang mit einem Unternehmen bedeutet nicht zwingend, dass sich der Verdacht auch auf das Unternehmen selbst bezieht



Der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe um die inzwischen insolvente Wirecard AG eine "vertiefte Analyseoperation" begonnen. Ziel der Operation sei es, alle Informationen mit Bezug zu Wirecard nochmals intensiv zu bewerten. "Diese Analyse dauert an und führt nach gegenwärtigem Stand zu der Einschätzung, dass mehr als 1.000 Verdachtsmeldungen und/oder Informationen mit Bezug zur Wirecard Bank AG beziehungsweise zur Wirecard AG zu berücksichtigen sein könnten", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/21530) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21227).

"Das Vorliegen einer Verdachtsmeldung im Zusammenhang mit einem Unternehmen bedeutet nicht zwingend, dass sich der Verdacht auch auf das Unternehmen selbst bezieht", betont die Bundesregierung. Vielmehr liege der Fokus bei Verdachtsmeldungen im Regelfall auf dem Missbrauch des Unternehmens durch Dritte, bei einer Bank also auf Transaktionen durch Bankkunden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.08.20
Newsletterlauf: 16.11.20


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