Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet
Arbeit und juristische Bewertungen einzelner Beiträge in den sozialen Netzen durch die Bundesregierung in Gestalt der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im Bundeskriminalamt
Im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion prüft die ZMI BKA laut Vorlage die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte
Um die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" im Bundeskriminalamt (ZMI BKA) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/9032) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8815). Danach wurden der Meldestelle bis Ende September dieses Jahres insgesamt knapp 13.730 Meldungen übermittelt.
Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sind soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland seit dem 1. Februar 2022 nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, "bestimmte Inhalte, die ihnen in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die sie als rechtswidrig einordnen, dem BKA zu übermitteln". Zur Entgegenahme dieser Meldungen habe das BKA die ZMI BKA eingerichtet. In der Praxis seien dem BKA allerdings von den Telemediendiensteanbietern bislang noch keine entsprechenden Meldungen übermittelt worden.
Unabhängig vom Vorgehen der Telemediendiensteanbietern hat die ZMI BKA den Angaben zufolge zum 1. Februar 2022 ihren Wirkbetrieb mit freiwilligen Kooperationspartnern aufgenommen. Der Wirkbetrieb umfasse derzeit die Kooperation mit der Meldestelle "Hessen gegen Hetze" des CyberCompetenceCenters des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der Meldestelle "REspect!" der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, den Landesmedienanstalten der Bundesländer sowie den der Generalstaatsanwaltschaften München und Frankfurt am Main.
Im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion prüft die ZMI BKA laut Vorlage die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Die ZMI BKA führe dabei keine eigenen Ermittlungen durch, sondern ermögliche durch ihr Handeln eine Strafverfolgung in den Ländern. Ebenso werde über diesen Prozess in Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten eine Löschung der der ZMI BKA gemeldeten und in der Regel noch im Internet sichtbaren strafbaren Inhalte beim Anbieter der jeweiligen Webseite oder Plattform angestoßen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 02.02.24
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