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CO2-Emissionen reduzieren


Bundesregierung will Export von CO2 erlauben
Auch Anpassung des Hohe-See-Einbringungs-Gesetzes



Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren. Einen Gesetzentwurf (20/13992) für ein entsprechendes Vertragsgesetz hat die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.

Es schafft die Grundlage dafür, dass eine bereits 2009 beschlossene Änderung des Londoner Protokolls ratifiziert werden kann. Diese bezieht sich auf das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen. Die Änderung lässt künftig den Transport von CO2 zu.

Kurzfristig ist jedoch nicht mit einem Inkrafttreten der internationalen Regeländerung zu rechnen, da die Änderung erst von acht der rund 50 Unterzeichnerstaaten ratifiziert wurde und eine Zweidrittelmehrheit für die Änderung erforderlich ist. Aus diesem Grund soll die Änderung bereits vorläufig angewandt werden. Diese Möglichkeit räumt das Protokoll allen beteiligten Ländern ein. Eine entsprechende Regelung wurde mit einer Entschließung 2019 beschlossen.

"Das Vertragsgesetz schafft die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Ratifikation der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls aufgrund der Entschließung LP.3(4) und für die Abgabe einer Erklärung zur vorläufigen Anwendung des geänderten Artikels 6 für die Bundesrepublik Deutschland", heißt es im Entwurf.

Für die innerstaatliche Umsetzung hat die Bundesregierung zudem eine Anpassung des Hohe-See-Einbringungs-Gesetzes angekündigt.

Ein Entwurf zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes liegt bereits vor und wird im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf im Dokuments- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/312438

Die Hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1009674. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 05.03.25


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