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Gesetzentwurf zur Vergabeordnung


Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
Seit dem Inkrafttreten neuer Vorgaben vor drei Jahren habe sich gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen Änderungen erforderlich sind



Die Deutsche Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik" (19/15603) vorgelegt. Im Vergaberecht sollten für den Bereich Verteidigung und Sicherheit die notwendigen Änderungen vorgenommen werden, um den Bedarf für Einsätze beziehungsweise einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr schneller zu decken, erklärt die Bundesregierung dazu.

Seit dem Inkrafttreten neuer Vorgaben vor drei Jahren habe sich gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen Änderungen erforderlich sind. So gewinne in der Sicherheitspolitik die "Notwendigkeit, kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowohl im In- als auch im Ausland reagieren zu können", an Bedeutung.

Der vorliegende Entwurf enthält zunächst Regelungen, die die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit modifizieren, um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Außerdem seien verschiedene Anpassungen besonders der Vergabestatistikverordnung vorgesehen, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 26.02.20


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