Strenge Grenzen für Tabakwerbung
Gesetzentwurf: Geplante Änderung des "Vorläufigen Tabakgesetzes" geht auf eine EU-Richtlinie zurück
Verbot des Sponsorings und der Produktplatzierung für die Tabakindustrie
(01.03.10) - Die Deutsche Bundesregierung will Unternehmen, die hauptsächlich Tabakerzeugnisse herstellen oder verkaufen, strenge Grenzen bei der Tabakwerbung in sogenannten audiovisuellen Medien setzen. Das geht aus einem Gesetzentwurf (17/719) hervor, der auf Fernsehen, Internet-TV und Video-auf-Abruf abzielt.
Die damit geplante Änderung des "Vorläufigen Tabakgesetzes" geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bis zum 19. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen war. So soll "das Verbot des Sponsorings und der Produktplatzierung" gelten, heißt es in dem Entwurf. Audiovisuelle Mediendienste und Sendungen dürfen demnach nicht von Tabakunternehmen gesponsert werden.
In Sendungen sollen "unter keinen Umständen" Produktplatzierungen zugunsten von Tabakerzeugnissen oder zugunsten von Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist", enthalten sein. Der Nationale Kontrollrat, der das Vorhaben auf Bürokratiekosten geprüft hat, hat keine Bedenken gegen das Gesetz. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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