Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Urheberrecht im digitalen Zeitalter


Bundeskabinett fasst Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften neu
Compliance im Urheberrecht: In Deutschland waren und sind Verwertungsgesellschaften weit mehr als reine Inkassounternehmen

(02.12.15) - Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften beschlossen. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, betonte: "Für Kreative und die Kreativwirtschaft hat der Gesetzentwurf hohe Bedeutung. So ist es ein wichtiger kulturpolitischer Erfolg, dass der Kultur- und Sozialauftrag der deutschen Verwertungsgesellschaften erhalten bleibt. In Deutschland waren und sind Verwertungsgesellschaften weit mehr als reine Inkassounternehmen: Solidarität der Kreativen untereinander und Raum für verschiedene künstlerische Ausdrucksformen - mit diesem Selbstverständnis fördern die Verwertungsgesellschaften nicht zuletzt auch die kulturelle Vielfalt hierzulande."

Monika Grütters weiter: "Der Gesetzentwurf beschleunigt auch das Verfahren bei der Vergütung von Privatkopien. Hierzu hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag bekannt. Die neue Regelung soll dafür sorgen, dass Urheber auch im digitalen Zeitalter angemessene Einnahmen aus ihrer kreativen Arbeit erzielen können. Nicht zuletzt dadurch sorgt der Gesetzentwurf für bessere Rahmenbedingungen in Kultur und Kreativwirtschaft."

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) werden die Rechtsvorschriften für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften an die Vorgaben der Richtlinie 2014/26/EU angepasst.

Die Richtlinie muss bis 10. April 2016 umgesetzt werden. Darüber hinaus werden - dem Koalitionsvertrag entsprechend - das Verfahren zur Ermittlung der Höhe der Privatkopievergütung für Geräte- und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet und der Vergütungsanspruch durch Einführung einer Sicherheitsleistung vor dem Risiko einer Insolvenz der abgabepflichtigen Hersteller/Importeure geschützt.

Verwertungsgesellschaften nehmen Urheberrechte für Musiker und Autoren wahr. Ihre Tätigkeit wird nun neu geregelt und damit EU-Recht umgesetzt. Auch die Vergütung für Privatkopien wird neu geordnet. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Verwertungsgesellschaften wie Gema und VG Wort lizensieren Musik oder Texte für die Rechteinhaber an Sender oder Internetdienste. Sie verteilen die Lizenzeinnahmen an Komponisten, Musiker, Autoren, Übersetzer sowie Plattenlabel und Verlage.

Der Gesetzentwurf sieht die Ablösung des bisherigen Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes und der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung durch ein neues Verwertungsgesellschaften-Gesetz vor. Neu sind insbesondere Regelungen für die EU-weite Vergabe von Urheberrechten für die Online-Musiklizenzierung.

Vergütung von Privatkopien
Der Gesetzentwurf enthält auch Neuregelungen zur Tariffestsetzung für die Vergütung von Privatkopien. Diese Vergütung wird – wie bisher - auf Kopiergeräte, Computer oder Festplatten als Kompensation für erlaubnisfreie Privatkopien erhoben. Vorgesehen ist nun, das bereits bestehende Verfahren zu straffen und effizienter auszugestalten. Außerdem können künftig Vergütungsansprüche der Rechtsinhaber durch eine Sicherheitsleistung abgesichert werden.

Was sind Verwertungsgesellschaften?
Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Einrichtung, die Urheberrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Urhebern zur gemeinsamen Auswertung wahrnimmt. Die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die Gema.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen