Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Dienstleistungsrichtlinie und Umweltgesetz


Gesetzentwurf: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Umweltrecht
Normenprüfung: Systematische Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts


(04.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/1393) zur Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, mit dem diese an das deutsche Umweltrecht angepasst werden soll.

Die entsprechende Richtlinie (2006/123/EG) macht Änderungen in neun verschiedenen Umweltgesetzen wie etwa dem Abwasserabgabengesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Die Richtlinie schreibt unter anderem eine "systematische Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts" der so genannten Normenprüfung vor.

Gleichzeitig regelt sie Verfahren zur Bestellung von Sachverständigen etwa bei der Anerkennung von ausländischen Zulassungen. Zudem soll es nach der Richtlinie in Deutschland in Zukunft einheitliche Ansprechpartner für Fragen des Umweltrechts sowie eine einheitliche, elektronische Verfahrensabwicklung geben. Die Bundesregierung hat dazu ebenfalls bereits eine entsprechende Verordnung (17/862) erlassen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen