Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Polymerisationsanlagen im ETS


Umwelt & Compliance: Polymerisationsanlagen sollen ab 2018 in den europäischen Emissionshandel einbezogen werden
In Hinblick auf die damit vom Emissionshandel erfassten Emissionen geht die Bundesregierung von einer Zunahme von weniger als 0,2 Millionen Tonnen CO2 aus



Zirka 75 deutsche Polymerisationsanlagen sollen ab dem Jahr 2018 in den europäischen Emissionshandel (ETS) einbezogen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung (18/11844) zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vor. Das Vorhaben geht laut Begründung auf eine "Verständigung" mit der EU-Kommission zurück. Die Bundesrepublik hatte bezüglich der Frage, ob Polymerisationsanlagen in der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) unter den ETS fallen, die Auffassung vertreten, dass dem nicht so ist.

Die EU-Kommission sah das anders und strengte ein Vertragsverletzungsverfahren an. Die Verständigung sieht vor, dass die Anlagen ab 2018 unter den ETS fallen, nicht aber für die Jahre 2013 bis 2017.

In Hinblick auf die damit vom Emissionshandel erfassten Emissionen geht die Bundesregierung von einer Zunahme von weniger als 0,2 Millionen Tonnen CO2 aus. Grund hierfür sei, dass der "absolut überwiegende" Anteil der Emissionen bei der Herstellung von Polymeren bei der bereits vom ETS erfassten Wärmeerzeugung entstehe. Auch die Menge der abzugebenden Zertifikate wird sich nach Darstellung der Bundesregierung nur geringfügig erhöhen. Die Abgabemenge "entspricht deutlich weniger als 0,5 Promille des derzeitigen Zertifikateüberschusses am Markt". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.04.17
Home & Newsletterlauf: 04.05.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen