Polymerisationsanlagen im ETS
Umwelt & Compliance: Polymerisationsanlagen sollen ab 2018 in den europäischen Emissionshandel einbezogen werden
In Hinblick auf die damit vom Emissionshandel erfassten Emissionen geht die Bundesregierung von einer Zunahme von weniger als 0,2 Millionen Tonnen CO2 aus
Zirka 75 deutsche Polymerisationsanlagen sollen ab dem Jahr 2018 in den europäischen Emissionshandel (ETS) einbezogen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung (18/11844) zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vor. Das Vorhaben geht laut Begründung auf eine "Verständigung" mit der EU-Kommission zurück. Die Bundesrepublik hatte bezüglich der Frage, ob Polymerisationsanlagen in der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) unter den ETS fallen, die Auffassung vertreten, dass dem nicht so ist.
Die EU-Kommission sah das anders und strengte ein Vertragsverletzungsverfahren an. Die Verständigung sieht vor, dass die Anlagen ab 2018 unter den ETS fallen, nicht aber für die Jahre 2013 bis 2017.
In Hinblick auf die damit vom Emissionshandel erfassten Emissionen geht die Bundesregierung von einer Zunahme von weniger als 0,2 Millionen Tonnen CO2 aus. Grund hierfür sei, dass der "absolut überwiegende" Anteil der Emissionen bei der Herstellung von Polymeren bei der bereits vom ETS erfassten Wärmeerzeugung entstehe. Auch die Menge der abzugebenden Zertifikate wird sich nach Darstellung der Bundesregierung nur geringfügig erhöhen. Die Abgabemenge "entspricht deutlich weniger als 0,5 Promille des derzeitigen Zertifikateüberschusses am Markt". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.04.17
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