Abführung der Steuer an das Finanzamt
Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise für kleine und mittlere Unternehmen
Gesetzentwurf: Umsatzsteuergrenze soll bei 500.000 Euro bleiben
(05.10.11) - Die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzsteuergrenze soll dauerhaft bei 500.000 Euro bleiben. Dies sieht ein von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (17/7020) vor, der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand.
Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31. Dezember 2011 auslaufen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Befristung aufheben, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.
In der Begründung des Entwurfs heißt es, die Umsatzsteuer entstehe grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Auf die Bezahlung durch den Kunden komme es nicht an. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 Euro könnten jedoch statt dieser "Soll-Versteuerung" die "Ist-Versteuerung" wählen. Danach entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, indem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt hat damit erst dann zu erfolgen, wenn der Kunde gezahlt hat. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.