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Gesetzentwurf: Rechnungen harmonisieren


Kleine und mittelgroße Unternehmen sollen von "bürokratischen Belastungen" entlastet werden
Ziel der Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht sei die Angleichung der aktuell unterschiedlichen Rechtsrahmen für die Rechnungslegung auf Ebene einer Gesellschaft und auf Ebene eines Konzerns

(06.03.15) - Die Vorschriften zur Rechnungslegung im europäischen Binnenmarkt tätiger Unternehmen sollen weiter harmonisiert werden. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes des Bundesregierung (18/4050). Grundlage für das Gesetz ist die EU-Richtlinie 2013/34/EU, die bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen ist. Änderungen sind laut Entwurf unter anderem im Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Aktiengesetz und dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen.

Ziel der Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht sei die Angleichung der aktuell unterschiedlichen Rechtsrahmen für die Rechnungslegung auf Ebene einer Gesellschaft und auf Ebene eines Konzerns, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen sollen von "bürokratischen Belastungen" entlastet werden. So soll zum Beispiel der Schwellenwert für die Einstufung als mittelgroßes Unternehmen um zirka 20 Prozent angehoben werden. Kleinstgenossenschaften sollen zudem ebenfalls mit erleichterten Vorgaben arbeiten können. Sie hätten bisher grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie Kapitalgesellschaften erfüllen müssen, schreibt die Bundesregierung.

Europäische Unternehmen des Rohstoffsektors, etwa Öl-Konzerne, sollen laut Begründung künftig "zur Stärkung der Transparenz" gesondert Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen weltweit erstatten. Als Grenze seien in der Richtlinie nur Zahlungen ab 100.000 Euro berücksichtigt, führt die Bundesregierung aus.

Teil des Gesetzes sind zudem redaktionelle Änderungen und Klarstellungen. Zudem plant die Bundesregierung, die Konzernabschluss-Befreiungsverordnung aufzuheben und ihre wesentlichen Teile ins Handelsgesetzbuch zu übernehmen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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