Emissionshandels-Richtlinie umsetzen
Gesetzentwurf zum Emissionshandel: Rechtsgrundlagen werden angepasst
Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Handelssystems schaffen
(06.04.11) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels (17/5296) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die nationalen Rechtsgrundlagen für die zukünftige Ausgestaltung und Erweiterung des europäischen Emissionshandelssystems geschaffen und dadurch neue Vorgaben der Emissionshandels-Richtlinie umgesetzt werden.
Es soll die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Handelssystems schaffen, um durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.
In ihrem Entwurf nennt die Bundesregierung das europäische Emissionshandelssystem ein "zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik".
Die europäische Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG wurde bereits in den Jahren 2008 und 2009 geändert. So wurde der Luftverkehr vom Jahr 2012 an in das europäische Emissionshandelssystem einbezogen. Außerdem sieht eine weitere Änderungs-Richtlinie eine stärkere Harmonisierung des Emissionshandelssystems, eine Absenkung der Gesamtmenge an Berechtigungen sowie die Einbeziehung weiterer Treibhausgase und zusätzlicher Industrietätigkeiten für die Zeit ab 2013 vor. Diese neuen Vorgaben der Richtlinien werden durch den Gesetzentwurf umgesetzt.
Laut Bundesregierung gibt es keine Alternativen zu diesem Gesetz, da zwingende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umgesetzt werden müssten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.