Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Mehr Rechtssicherheit im Konzessionsrecht


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
Gesetzesentwurf sieht abhängig von der Art der Rechtsverletzung gestaffelte Rügefristen vor, innerhalb derer ein beteiligtes Unternehmen etwaige Mängel im Verfahren zwingend geltend machen muss



Das Verfahren zur Vergabe sogenannter Wegenutzungsrechte für Verteilnetze (Gas, Strom) in den Kommunen soll verbessert werden. Die Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung (auch "Konzessionen" genannt) müssen in vergabeähnlichen Verfahren alle 20 Jahre neu vergeben werden. Nach Angaben der Bundesregierung ist es beim Wechsel der Inhaber dieser Wegenutzungsrechte vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Die damit verbundenen Verfahrensverzögerungen würden der Allgemeinheit schaden, da wichtige Netzausbau- und Verstärkungsmaßnahmen zum Erliegen kommen könnten.

Die Regierung hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung (18/8184) eingebracht. Zum Ziel des Gesetzes zitiert die Regierung aus dem Koalitionsvertrag, in dem es heißt, Absicht sei, "das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (zum Beispiel bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern".

Mit dem Gesetzentwurf werden mehrere Instrumente eingeführt beziehungsweise erweitert. So wird der Auskunftsanspruchs der Gemeinde gegenüber dem Inhaber des Wegenutzungsrechts im Hinblick auf relevante Netzdaten konkretisiert. Um das Ausschreibungsverfahren transparent und diskriminierungsfrei durchführen zu können, müssen der Gemeinde möglichst ausführliche und belastbare Informationen zur wirtschaftlichen und technischen Situation des Netzes zur Verfügung gestellt werden.

Denn der Wettbewerb um das Netz bedürfe klarer Regeln: "Er muss diskriminierungsfrei ausgestaltet werden und sicherstellen, dass dasjenige Unternehmen zum Zuge kommt, welches die Aufgabe des Netzbetriebs zum Wohle der Allgemeinheit am besten wahrnehmen kann", schreibt die Regierung. Der Wettbewerb um das Netz erfordere einerseits Vorgaben an die Gemeinden, die das Verfahren durchführen. Andererseits müsse es strenge Regeln gegenüber den aktuellen Inhabern des Wegenutzungsrechts geben, "denen trotz eines drohenden Netzgebietsverlustes aufgegeben werden muss, an einem fairen Verfahren mitzuwirken".

Als weitere Maßnahme soll allen Unternehmen eine "Rügeobliegenheit" auferlegt werden. Der Gesetzesentwurf sieht abhängig von der Art der Rechtsverletzung gestaffelte Rügefristen vor, innerhalb derer ein beteiligtes Unternehmen etwaige Mängel im Verfahren zwingend geltend machen muss. "So wird vermieden, dass Verfahrensfehler noch Jahre nach der Entscheidung erstmals geltend gemacht werden und sich der neue Wegenutzungsinhaber sowie die Gemeinde in einem fortdauernden Schwebezustand der Rechtsunsicherheit befinden", argumentiert die Regierung. Im Fall streitiger Netzübernahmeverhandlungen muss die Konzessionsabgabe weiter gezahlt werden. So sollen Einnahmeverluste der Gemeinde vermieden werden.

Auch die bestehende Verpflichtung zur Übereignung der Netze "gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung" soll konkretisiert werden. Der Wechsel des Wegenutzungsrechtsinhabers dürfe nicht an einem "prohibitiv hohen Kaufpreis" scheitern. Die Regierung übernimmt hier den in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz des objektivierten Ertragswertes als Regelfall.

In der Begründung des Entwurfs stellt die Regierung fest: "Die Zielvorgabe der vorliegenden Novelle lautet: Jedem (kommunalen Bewerber) ist eine rechtssichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann."

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die Bundesregierung in dem Entwurf insbesondere bei der Ermittlung des Netzkaufpreises und durch die Regelung von Rügeobliegenheiten Verbesserungen vorsieht. Es werden zahlreiche Änderungen von den Ländern vorgeschlagen, zu denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung Stellung nimmt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 06.06.16

Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen