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Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz


Gesetzentwurf: Alle energieverbrauchsrelevanten Produkte müssen überprüft werden
Überprüfung von Produkten auf ihre Übereinstimmung mit Ökodesign-Anforderungen entlang der gesamten Vermarktungskette bis hin zum Handel


(06.07.11) - Alle energieverbrauchsrelevanten und nicht mehr nur energiebetriebene Produkte werden in Zukunft von der EU-Ökodesignrichtlinie erfasst. Nach Inkrafttreten der ersten Ökodesign-Anforderungen für nicht gerichtete Haushaltsbeleuchtungen (betreffen zum Beispiel Haushaltsglühlampen) plane die EU-Kommission Ökodesign-Anforderungen für 23 weitere Produktgruppen, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (17/6278).

Mit dem Gesetzentwurf soll die Erweiterung der Ökodesignrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte bedeutet nach Angaben der Regierung, dass neben Geräten, die mit Energie betrieben werden, zukünftig auch Produkte erfasst werden, die selbst keine Energie verbrauchen, aber während ihrer Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen.

Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem das Ziel verfolgt, die Überprüfung von Produkten – ähnlich wie beim Produktsicherheitsgesetz – auf ihre Übereinstimmung mit Ökodesign-Anforderungen entlang der gesamten Vermarktungskette bis hin zum Handel zu ermöglichen. "Die Mitgliedstaaten haben daher die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass harmonisierte Produkte auf jeder Vermarktungsstufe bis hin zum Händler auf ihre Übereinstimmung mit sämtlichen jeweils anwendbaren EU-Produktvorschriften überprüft werden können", schreibt die Bundesregierung.

Es sei auch im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen geboten, die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive Kontrolle von Importprodukten, die zum Teil direkt in den Handel gelangen und in kurzer Frist verkauft würden, entlang der gesamten Vermarktungskette zur Verfügung zu stellen. Weiter heißt es: "Der Handel hat innerhalb seines Verantwortungsbereichs dazu beizutragen, dass energieverbrauchsrelevante Produkte nur dann auf den Markt gelangen, wenn sie den jeweils geltenden Ökodesign-Anforderungen entsprechen." (Deutsche Bundesregierung: ra)


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