Regierung will das Weingesetz ändern
Für die Jahre 2018 und 2019 sollen Neuanpflanzungen von Rebstöcken auf einen Anteil von 0,3 Prozent der deutschen Gesamtrebfläche begrenzt werden, um den Weinmarkt stabil zu halten
Bereits leichte Angebotsüberhänge würden zu deutlichen Preisschwankungen führen
Das Weingesetz soll angepasst werden. Die Deutsche Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (18/10944) vorgelegt, der durch die Schaffung von Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen und die Verkürzung von Fristen das Verfahren zur Änderung von Produktspezifikationen der bereits EU-rechtlich geschützten Ursprungsbezeichnungen straffen soll. Die derzeit geübte Praxis habe sich als zu langwierig und kompliziert herausgestellt, heißt es im Entwurf.
Des Weiteren sollen für die Jahre 2018 und 2019 Neuanpflanzungen von Rebstöcken auf einen Anteil von 0,3 Prozent der deutschen Gesamtrebfläche begrenzt werden, um den Weinmarkt stabil zu halten. Nach Unionsrecht können die EU-Mitgliedstaaten jährlich Genehmigungen für Neuanpflanzungen für ein Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zum 31. Juli des Vorjahres zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten können aber im Falle eines drohenden Überangebotes oder einer Wertminderung von Weinen mit Herkunftsschutz einen niedrigeren Prozentsatz festlegen.
Davon will die Bundesregierung Gebrauch machen, weil die prognostizierte Mehrmenge von durchschnittlich neun Millionen Liter Wein pro Jahr vermieden werden soll. Bereits leichte Angebotsüberhänge würden zu deutlichen Preisschwankungen führen, wird der Schritt in der Vorlage begründet. Die Bundesregierung geht bei einem jährlichen Rebflächenzuwachs von einem Prozent von Störungen des derzeitigen Marktgleichgewichtes aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 01.02.17
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