Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte


Gesetzentwurf: Mikrozensusgesetz soll novelliert werden
Auch bei anderen Haushaltserhebungen der EU sind umfangreiche Änderungen und weiter gehende Anforderungen absehbar

(12.08.14) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes" (18/2141) vorgelegt. Wie sie in der Vorlage zur Änderung des Mikrozensusgesetzes erläutert, werden der Mikrozensus und die durch eine EU-Verordnung vorgeschriebenen Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte gemeinsam vorgenommen. Eine bevorstehende Änderung dieser Verordnung sehe "insbesondere eine mehrmalige Befragung derselben Person innerhalb eines Jahres vor, die so genannte unterjährige Befragung". Zudem sollten Erhebungen vermehrt elektronisch durchgeführt werden, beispielsweise per Telefon oder Internet.

Auch bei anderen Haushaltserhebungen der EU seien umfangreiche Änderungen und weiter gehende Anforderungen absehbar, heißt es in der Vorlage. Daher sei beabsichtigt, "diesen Anforderungen mit einer übergreifenden Reform der Haushaltserhebungen zu begegnen". Ziel sei die Schaffung eines Gesamtsystems, in das unter anderem der Mikrozensus, die "europäische Arbeitskräfteerhebung" sowie die Gemeinschaftserhebungen über Einkommen und Lebensbedingungen und über die private Nutzung von Informationstechnologien integriert werden sollen.

Mit der "umfassenden Integration verschiedener Einzelerhebungen" soll den Angaben zufolge einerseits der Mehraufwand, der insbesondere durch die unterjährige Befragung entsteht, künftig soweit wie möglich reduziert werden. Andererseits sollten die Bürger "durch Nutzung eines modular aufgebauten, kohärenten Systems der Haushaltsstatistiken weiter entlastet werden".

Zur geplanten Änderung das Anfang 2014 in Kraft getretenen Bevölkerungsstatistikgesetzes schreibt die Bundesregierung, es habe sich bei der Vorbereitung seiner Umsetzung herausgestellt, "dass weitere Hilfsmerkmale erforderlich sind, um die Qualität der Statistik insbesondere im Hinblick auf die Einwohnerzahl und deren Fortschreibung zu sichern und zu verbessern". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen