Schwerpunkte der Vergaberechtsmodernisierung
Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes weiter zu entwickeln und innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen
Vergabeverfahren einfacher und anwenderfreundlicher gestalten, den bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Handlungsspielräume sichern
(14.08.15) - Das Vergaberecht soll moderner werden: Die Deutsche Bundesregierung hat nun nein neues Gesetz beschlossen, das anwenderfreundliche und rechtssichere Vergaben genauso ermöglichen soll wie die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel.
Der Gesetzentwurf soll wesentliche Regelungen der drei neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umsetzen:
>> die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe,
>> die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und
>> die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.
Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes weiter zu entwickeln und innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen. Diese Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen.
Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie dient als Anlass, den bisherigen Vierten Teil des GWB umfassend zu überarbeiten und neu zu strukturieren. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf vor,
Vergabeverfahren einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten, den bürokratischen Aufwand zu verringern und kommunale Handlungsspielräume zu sichern, den Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung bis zu den Bedingungen für die Ausführung des Vortrags erstmals zu regeln, soziale, ökologische sowie innovative Aspekte bei der Beschaffung zu stärken und mittelständische Interessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen.
Weitere Regelungen sind eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, eine Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren, die erleichterte Vergabe sozialer Dienstleistungen sowie die Verbesserung der Datenlage für Auftragsvergaben.
Das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat soll im Herbst 2015 beginnen. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.