Missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
Gesetzentwurf: Wertpapier-Leerverkäufe sollen verboten werden
Ungedeckte CDS seien besonders für die Verstärkung von negativen Markttendenzen geeignet
(15.06.10) - Finanztransaktionen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen, sollen verboten werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952) vor.
Damit werden sogenannte ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone verboten. Außerdem wird der Abschluss von ungedeckten Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps – CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten verboten, wenn kein eigener Absicherungszweck besteht.
"Auch diese Art von Geschäften kann die Stabilität der Finanzmärkte gefährden und gesamtwirtschaftlich schädliche Anreize für Finanzmarktakteure setzen", schreibt die Deutsche Bundesregierung in dem Entwurf.
In der Begründung heißt es weiter, der Wert dieser CDS steige mit der Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls. Daher habe ein Erwerber, der keinen Absicherungszweck verfolge, "ein Interesse am Verfall der Kreditwürdigkeit des Schuldners". Ungedeckte CDS seien besonders für die Verstärkung von negativen Markttendenzen geeignet und müssten daher verboten werden. Weitere Wertpapiergeschäfte sollen auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten werden können.
Die Finanzkrise habe das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und die Notwendigkeit weiterer substanzieller Verbesserungen des Aufsichtsrechts zu Tage treten lassen, schreiben die Fraktionen. Die Krise habe mit der Ausweitung der Turbulenzen auf die Märkte für Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten noch einmal "eine neue Dimension" erreicht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>