Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Regierungsentwurf zur Speicherpflicht


(17.07.15) - Der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (18/5009) war Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehrere EU-Verordnungen und Durchführungsverordnungen in deutsches Recht umzusetzen. Davon betroffen sind das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Restrukturierungsfondsgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Kreditwesengesetz.

Die sogenannte SRM-Verordnung der EU vom 15. Juli 2014 legt einheitliche Vorschriften und ein einheitliches Verfahren für die Abwicklung von Banken und bestimmten Wertpapierfirmen fest. Sie schafft einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus, in dem die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als nationale Abwicklungsbehörde einbezogen ist und setzt als europäische Abwicklungsbehörde eine Agentur ein. Zugleich schafft sie einen einheitlichen Abwicklungsfonds.

Laut Bundesregierung verändert die SRM-Verordnung das institutionelle Gefüge der Bankenabwicklung. Obwohl die Verordnung in Deutschland unmittelbar gilt, hält die Regierung es für erforderlich, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz an den einheitlichen Abwicklungsmechanismus anzupassen, vor allem aufgrund veränderter behördlicher Zuständigkeiten.

Im Restrukturierungsfondsgesetz muss den Angaben zufolge geregelt werden, wie die in Deutschland eingesammelten Bankenabgaben auf den europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden sollen und welche Behörde die der Bundesrepublik zustehenden Befugnisse ausübt. Angepasst werden sollen auch die Regelungen über die Verwendung der Beiträge aus der Bankenabgabe aus den Jahren 2011 bis 2014, nachdem die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen vor allem vom einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds vorgenommen werden soll, der sich allerdings noch im Aufbau befindet. Diese Beiträge sollen während der Aufbauphase weiterhin zur Verfügung stehen, um die Abwicklung nationaler Kreditinstitute zu finanzieren.

Zur Anhörung hatte der Ausschuss geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA); Bundesrechnungshof; Bundesverband Investment und Asset Management; Deutsche Börse AG; Deutsche Bundesbank; Die Deutsche Kreditwirtschaft; Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA); Europäische Kommission; Korbinian Ibel von der Europäischen Zentralbank; Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (European System Risk Board - ESRB); Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Elke König, Single Resolution Board (SRB). (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen