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EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz


Regierung legt Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vor
Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher und selbständiger beruflicher Interessen bei innergemeinschaftlichen Verstößen in der EU


(20.10.11) - Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (17/7235) zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungslagengesetzes vor. Das Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz soll hinsichtlich der Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Finanzienstleistungsaufsicht (BaFin) geändert werden.

Des Weiteren soll eine zuvor dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensittelsicherheit (BVL) durch Rechtsverordnung übertragende Zuständigkeit in das Gesetz integriert werden.

Die angestrebten Änderungen betreffen die Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher und selbständiger beruflicher Interessen bei innergemeinschaftlichen Verstößen in der EU. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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